Merkmale |
Güteklasse 1 |
Jahrring-Neigung |
zulässig:
90º - 30º zur Schindelbreite |
Faserabweichung |
zulässig:
bis 50 mm von einer Parallelen zur Seitenkante im Abstand von 300 mm vom Schindelfuß
(Norm: Die Fasern laufen parallel zu den Seitenkanten) |
Rechtwinkligkeit am Schindelfuß |
zulässig:
Abweichung bis 8 % der Breite
(Norm: nur 3 mm, unabhängig von der Schindelbreite) |
Äste |
unzulässig auf der Vorderseite |
zulässig: festverwachsene Äste (kleinster Ø 20 mm) Norm: nur 10 mm! |
unzulässig auf 60 % der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen |
Farbe |
zulässig:
Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen |
Harzgallen |
zulässig, wenn sie nicht durchgehen |
Insektenfraßstellen |
unzulässig |
Risse |
zulässig |
Splint |
zulässig in geringem Umfang |
unzulässig |
Verformung |
zulässig:
Grenzabweichung von der Ebene max. 4 % aus der Summe von Schindellänge und Schindelbreite
(Norm: max. 10 % der Lieferung!) |
Grenzabmaße
a) Länge
b) Breite |
zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10 % der Lieferung - 6 % der Länge
(Norm: +30mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig:+-5 % vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite
(Norm: +-1 mm unabhängig von der Nennbreite) |
Parallelität |
zulässig:
Grenzabweichung 3 % der Länge (Ott-Norm: 3 mm!) |
Schindelbreite bei Normalschindeln |
Normalbreite: 80 mm und mehr
Bei europ. Holzarten dürfen maximal 10 % bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20 % bis zu 75 mm breit sein.
(Norm: durchschnittliche Breite >= 100 mm!) |